Schiedsstelle - Konflikte klären bevor es vor Gericht geht
Was ist die Schiedsstelle?
Die Schiedsstelle ist eine kommunale Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die Schiedsperson vermittelt zwischen den Beteiligten und versucht, eine Einigung zu erreichen. Ziel ist ein Vergleich zwischen den Streitparteien, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird.
Die Schiedsperson wird von der Stadt bestellt und arbeitet ehrenamtlich und unparteiisch.
Friedensrichterin Madeleine Schilde
Die Vermittlung der Kontaktdaten erfolgt über die Stadtverwaltung: Herrn Rosemann
Markt 1
09306 Rochlitz
Telefon: 03737783-110
E-Mail: m.rosemann@rochlitz.de
Wann kann ich mich an die Schiedsstelle wenden?
Die Schiedsstelle ist zuständig für verschiedene Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern.
Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Lärmbelästigung
- Streit um Grundstücksgrenzen
- Hecken oder Bäume
- Überhängende Äste oder Wurzeln
Persönliche Konflikte
- Beleidigung
- Ehrverletzung
Kleine zivilrechtliche Streitigkeiten
In vielen Fällen muss vor einer Klage sogar zuerst ein Schlichtungsversuch erfolgen
Ablauf eines Schlichtungsverfahrens
1. Antrag stellen
Sie wenden sich an die zuständige Schiedsstelle und schildern Ihr Anliegen.
2. Einladung zum Termin
Die Schiedsperson lädt beide Parteien zu einem gemeinsamen Gespräch ein.
3. Schlichtungsgespräch
In einem persönlichen Gespräch wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
4. Einigung
Kommt eine Einigung zustande, wird diese schriftlich festgehalten und ist für beide Seiten verbindlich.
Das Gespräch findet nicht öffentlich statt.
Vorteile einer Schlichtung
✔ schneller als ein Gerichtsverfahren
✔ deutlich geringere Kosten
✔ persönliche und vertrauliche Gespräche
✔ beide Seiten können aktiv an einer Lösung mitwirken
Viele Konflikte lassen sich auf diesem Weg dauerhaft und zufriedenstellend lösen.
Termine
Die Beratungsgespräche finden regelmäßig am letzten Donnerstag im Monat jeweils in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus Rochlitz, Markt 1, Beratungsraum, statt.
Die Termine für das nächste Jahr werden in der Dezemberausgabe des Rochlitzer Anzeigers veröffentlicht. Weitere Beratungsgespräche erfolgen nach Vereinbarung.
Weiterführende Informationen zum Schiedsverfahren finden Sie auf der Website des
Kosten
Für das Schlichtungsverfahren fallen nur geringe Gebühren an.
Die genaue Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird Ihnen bei Bedarf erläutert.